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Verkehrssachen 

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vertretung in Verkehrsangelegenheiten; insbesondere Fallgestaltungen mit einem Auslandsbezug (Unfälle mit Ausländern / Unfälle im Ausland).

Wenn Sie keine oder keine hinreichende Antworten auf die nachfolgenden Fragen haben, sollten Sie sich überlegen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

1.       Was muß ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall tun ?

2.       Welche Schadenersatzansprüche kann ein Geschädigter geltend machen ?

3.       Was ist bei der Verhandlung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu    beachten ?

4.       Wo und wie wird ein ggf. notwendiger Schadenersatzprozeß geführt ?

5.       Wie erfolgt die Schadenregulierung, wenn der Unfallgegner ein Ausländer ist oder der Unfall im Ausland geschehen ist ?

 

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Schadenregulierung bilden regelmäßig eine zusätzliche erstattungsfähige Schadenposition, wenn das Unallgeschehen nach deutschem Recht zu beurteilen ist.

Findet indes aufgrund eines besonderen Auslandsbezuges kein deutsches Recht (z.B. das Recht des Unfallortes) Anwendung, so zu beachten, daß in den allermeisten Rechtsordnung eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht vorgesehen ist.