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 Strafverteidigung

 

 

Als Strafverteidiger verfüge ich mittlerweile über Erfahrungen in den meisten Bereichen des Straf- bzw. Strafprozeßrechts; von der kleinen Ordnungswidrigkeit bis hin zu schweren Verbrechen.

 

Aufgrund meiner langjährigen Berufpraxis weiß ich, daß es wichtig ist, den Anwalt so früh wie möglich aufzusuchen. Es ist gar nicht selten, daß eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht gar nicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen wird, wenn der Verteidiger in geeigneter Weise vorträgt und die „Schwachstellen“ der Anklage offenbart.

 

U.U. kann er sogar einen öffentlichen Prozeß ganz verhindern. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit - z.B. bei geringer Schuld - die Staatsanwaltschaft zu bewegen, das Verfahren mit oder ohne Auflagen einzustellen oder von der Strafverfolgung abzusehen. Aber auch nach Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens können Verfahrenseinstellungen oftmals noch erreicht werden

Zudem können in schwierigen und/oder umfangreichen Angelegenheiten mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht die Rahmenbedingungen für einen möglichen „Deals“ abgestimmt werden.

Die Kosten einer Rechtsverteidigung bemessen sich in meinem Büro regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In besonders umfangreichen Angelegenheiten wird aber die Mandatsübernahme von einer gesonderten Vergütungsvereinbarung und einem Gebührenvorschuß abhängig gemacht.

In den Fällen der notwendigen anwaltlichen Vertretung besteht zudem die Möglichkeit der Beiordnung als sog. Pflichtverteidiger (verbunden mit der Kostenübernahme).