Strafverteidigung
Als Strafverteidiger verfüge ich mittlerweile über
Erfahrungen in den meisten Bereichen des Straf- bzw.
Strafprozeßrechts; von der kleinen
Ordnungswidrigkeit bis hin zu schweren Verbrechen.
Aufgrund meiner langjährigen Berufpraxis weiß ich,
daß es wichtig ist, den Anwalt so früh wie möglich
aufzusuchen. Es ist gar nicht selten, daß eine
Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht gar nicht
erst zur Hauptverhandlung zugelassen wird, wenn der
Verteidiger in geeigneter Weise vorträgt und die
„Schwachstellen“ der Anklage offenbart.
U.U. kann er sogar einen öffentlichen Prozeß ganz
verhindern. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit
- z.B. bei geringer Schuld - die Staatsanwaltschaft
zu bewegen, das Verfahren mit oder ohne Auflagen
einzustellen oder von der Strafverfolgung abzusehen.
Aber auch nach Zulassung der Anklage und Eröffnung
des Hauptverfahrens können Verfahrenseinstellungen
oftmals noch erreicht werden
Zudem können in schwierigen und/oder umfangreichen
Angelegenheiten mit den Ermittlungsbehörden und dem
Gericht die Rahmenbedingungen für einen möglichen
„Deals“ abgestimmt werden.
Die Kosten einer Rechtsverteidigung bemessen sich in
meinem Büro regelmäßig nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In besonders
umfangreichen Angelegenheiten wird aber die
Mandatsübernahme von einer gesonderten
Vergütungsvereinbarung und einem Gebührenvorschuß
abhängig gemacht.
In den Fällen der notwendigen anwaltlichen
Vertretung besteht zudem die Möglichkeit der
Beiordnung als sog. Pflichtverteidiger (verbunden
mit der Kostenübernahme).
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