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Insolvenzsachen

 

Die Insolvenz ist das voraussichtlich dauernde Unvermögen einer Firma oder einer Privatperson, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen im vollen Umfang zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).

Im Jahre 1998 wurde die Insolvenzordnung (InsO) verabschiedet, die die Konkursordnung (KO) nunmehr ersetzt.

Nach Einführung der InsO gilt ein einheitliches Insolvenzverfahren. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin, daß das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden.

 

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

 

Mein Büro bietet Hilfestellungen in allen Verfahrensabschnitten des Insolvenzverfahrens