
Insolvenzsachen
Die
Insolvenz ist das voraussichtlich dauernde
Unvermögen einer Firma oder einer Privatperson, ihre
fälligen finanziellen Verpflichtungen im vollen Umfang
zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).
Im Jahre 1998 wurde die
Insolvenzordnung (InsO) verabschiedet, die die
Konkursordnung (KO) nunmehr ersetzt.
Nach Einführung der
InsO gilt ein einheitliches
Insolvenzverfahren. Der wesentliche
Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin,
daß das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der
wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch
auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog.
Verbraucherinsolvenz). Der
Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder
dem Schuldner gestellt werden.
Das Insolvenzverfahren
dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners
gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des
Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in
einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung
insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.
Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich
von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Mein Büro bietet
Hilfestellungen in allen Verfahrensabschnitten des
Insolvenzverfahrens
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